Der sich hieraus ergebende Betrag würde einem externen Lizenzgeber zustehen. Bei einem Arbeitnehmer ist ferner ein Anteilsfaktor zu bestimmen, der sich typischerweise zwischen 10% und 30% bewegt. Der erfinderische Arbeitnehmer erhält daher in der Regel nur 10% bis 30% eines externen Lizenzgebers.